Frau Rechtsanwältin Maier-Fuchs (geb. 1969) ist seit Januar 1997 als Rechtsanwältin zugelassen.
Im Jahr 2003 erwarb Frau Rechtsanwältin Maier-Fuchs die Zusatzqualifikation “Fachanwältin für Familienrecht” und ist seit 2004 Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Frau Rechtsanwältin Maier-Fuchs betreut in der Kanzlei Dr. Hamm und Scherer schwerpunktmäßig das Dezernat Familienrecht sowie auch Mandate im Allgemeinen Zivilrecht.
Sachgebiete familienrechtlicher Regelungen sind insbesondere: